Die Gartenfachberaterin, der Gartenfachberater
Was ist ein*e Gartenfachberater*in?
Ein Gartenfachberater ist ein Kleingärtner*in mit eigenem Garten der ehrenamtlich tätig ist. In der Regel übt der Fachberater einen Beruf aus, dem das Ehrenamt untergeordnet ist. Er hat sein Wissen beim Landesverband der Kleingärtner Westfahlen und Lippe e.V. mit Ausbildung und Prüfung erworben. Seine Dienste um die Fachberatung sind für die Kleingärtner kostenlos. Die fachliche Betreuung ( § 2 Ziffer 1 BKleinG) ist eine Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit im Kleingärtnerverein. Bei nicht ausreichender oder fehlender Fachberatung führt das zum Verlust der Gemeinnützigkeit eines Vereins. Ist kein Fachberater vorhanden muss der Vorstand selbst die Aufgaben übernehmen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Fachberatung sind:
- Das Bundeskleingartengesetz ( BKleinG) sowie
- Kleingartenordnungen der Verbände / Vereine
Aufgaben des Fachberaters:
Der Gartenfachberater hat viele wichtige Funktionen im Verein und führt seine Tätigkeiten beratend durch. Er ist die rechte Hand des Vorstandes und zuständig für den gesamten und satzungsmäßig korrekten Ablauf der Nutzung einer Pachtlandfläche, samt seiner Flora und Fauna. Er ist also der richtige und einzige Ansprechpartner für Rat suchende Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, wenn es rund um das Thema Grün im Garten geht. Ein Gartenfachberater fördert und erklärt jedem Vereinsmitglied umweltgerechtes, zeitgemäßes und erfolgreiches Bewirtschaften eines Kleingartens.
Eine wichtige Aufgabe ist das Ziel, durch fachliche Kompetenz, die Umwelt und den Schutz der Natur zu vermitteln. Des Weiteren das nachhaltige Bewirtschaften der Gartenfläche durch Gesunderhaltung der Pflanzenvielfalt und der Bodenkultur.
Dem Gartenfachberater obliegt es, vor allem folgende Aufgaben wahrzunehmen bzw. zu organisieren:
- Beratung von Vorstand und Vereinsmitgliedern in fachlichen und in kleingartenrechtlichen Fragen, damit eine Parzelle kleingärtnerisch so eingerichtet, bewirtschaftet oder wieder hergestellt wird, dass sie dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) entspricht.
- Mitwirkung bei der Gartenabgabe bei Pachtende insbesondere dadurch, dass er die vom Vorstand an den weichenden Pächter zu erteilenden Auflagen und die Vorgaben für die Wertermittler erarbeitet.
- Erarbeitung und Umsetzung des Jahresplanes für die Gartenfachberatung im Verein.
- Durchführung von fachlichen Belehrungen, wie z.B. zum Verbrennen, zu zu zulässigen Pflanzenschutzmitteleinsatz usw. besonders wenn sie durch Unterschrift zu be3stätigen sind.
- Vorbereitung und fachliche Begleitung von Umgestaltungsmaßnahmen in der Kleingartenanlage, insbesondere bezüglich nicht oder nicht mehr vergebbarer Gärten.
- Beratung bei der Anlage von Biotopen, vor allem im öffentlichen Teil der Anlage und bei der sachgerechten Pflege des öffentliches Grüns.
- Sicherstellen der eigenen Weiterbildung in gärtnerischen und kleingartenrechtlichen Fragen.
- Organisation bzw. Durchführung von Fachvorträgen, Demonstrationen, Übungen und anderen Formen der Gartenfachberatung in der Kleingartenanlage.
- Organisation regelmäßiger Gartenbegehungen, u. a. um die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit durch das Handeln der Gartenfreunde nachzuweisen.
- Informieren der Gartenfreunde über naturgemäßes und umweltbewusstes Gärtnern, insbesondere über die zweckmäßigsten Mittel und Methoden zur Gesunderhaltung von Boden und Pflanze.
- Beratung des Vorstandes bei der Gestaltung von Infotafeln des Vereins und bei der Anschaffung von Materialien für die Gartenfreunde.
Die Stellung des Gartenfachberaters als wichtigster Ansprechpartner in Bezug auf naturgemäßes und umweltbewusstes Verhalten im Garten und beim Gärtnern nach guter fachlicher Praxis wird wesentlich aufgewertet, wenn er Vorstandsmitglied ist.